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Rechtliche Hinweise
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Zuständige Aufsichtsbehörde
Nach dem SGB II führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechts- und Fachaufsicht über den Träger Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jobcenter Cottbus als gemeinsame Einrichtung (gE) (§ 47 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 44b SGB II), insofern im Wesentlichen bei den Regelbedarfen und den Eingliederungsleistungen.
Das BMAS führt darüber hinaus im Aufgabenbereich der Trägerversammlung einer gE im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde (§ 47 Absatz 3 in Verbindung mit § 44c SGB II).
Urheberrecht
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Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit c und lit e DS-GVO i.V. mit § 3 BDSG. Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Aufklärung, Beratung und Auskunft nach §§ 13 ff SGB I sowie zur Leistungsgewährung nach dem SGB II.
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Die Verarbeitung dieser Datenberuht auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO i.V.m. § 67b Abs.2SGB X).
Sie können diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung schriftlich oder per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten sowie die Daten aus Fotodokument (Upload) werden per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an das Unternehmen AppYourself übertragen und so auch von dort zum Jobcenter Cottbus weitergeleitet.
Die von Ihnen angegebenen Daten verbleiben in den Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Strukturen der BA IT-Sicherheit, die dem Jobcenter Cottbus vorgegeben sind nach § 50 Abs.3 SGB II. Die Daten werden gelöscht, wenn Sie uns dazu auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.
Bei AppYourself verbleiben die Daten noch einen Monat zur Qualitätssicherung. Dafür wurde dem Jobcenter Cottbus von AppYourself eine eigene besonders geschützte Speicherinstanz eingerichtet mit einem Serverstandort in Deutschland. Anschließend werden die Daten bei AppYourself gelöscht.
YouTube
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DS-GVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
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Letzte Aktualisierung: 01.11.2020
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